Steuerliche Erleichterung bei der verbilligten Wohnraumvermietung
Das Bundesfinanzministerium hat Ende Juli den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht. Er beinhaltet umfangreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird die steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung erweitert.